- 3 Ausnahmeregelungen für Mitglieder
- Auszubildende, Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Sozialhilfeempfänger
- Diese Ausnahmen sind nur zu gewährleisten, wenn der Nachweis hierfür durch eine Bescheinigung bis zum 28. Februar des Beitragsjahres durch den/die Antragsteller/in bei dem/der Kassierer/in eingereicht ist.
- Es besteht keine Nachhaltepflicht für den Verein.
- Dieser Nachweis ist in jedem Beitragsjahr, bis zum 28. Februar, zu erbringen.
- 4 Familienbeitrag
Unter den Familienbeitrag fallen, auf Antrag, Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und/oder mindestens einem Mitglied nach § 3.