| 1. |
Der Judoka hat 10 Minuten vor der angegebenen Trainingszeit zu erscheinen und darf das Dojo nicht vor dem offiziellen Trainingsschuss (außer nach Absprache mit dem Trainer) verlassen |
| 2. |
Beim Betreten oder Verlassen des Dojo hat sich der Judoka am Eingang im Stand zu verbeugen. Beim Betreten oder Verlassen der Matte sowie beim Randori und Kampf im Stand und beim An- und Abgrüßen vor und nach dem Training im Knien am Mattenrand. |
| 3. |
Am Auslegen und Abräumen der Matte muss sich jeder beteiligen. Wer dieses ständig versäumt verstößt gegen die Kameradschaft. |
| 4. |
Zum Training muss jeder Judoka korrekt gekleidet sein und einen sauberen Judogi tragen. |
| 5. |
Der Judoka darf den Dojo nur mit Fußbekleidung (keine Straßenschuhe) betreten. Bei Trainingsbeginn werden diese an der Dojo-Wand abgestellt. Die Matte darf nur Barfuß betreten werden. |
| 6. |
Sämtliche Schmuckgegenstände - insbesondere Hals- und Armbänder - sind vor Beginn des Trainings abzulegen. |
| 7. |
Hände und Füße sind gut zu reinigen, Fuß- und Fingernägel kurz zu halten und lange Haare sicher zu befestigen (keine Metall- oder Kuststoffklammern). |
| 8. |
Während des Trainings ist das Essen und Trinken strengstens verboten. Es empfiehlt sich, 2 Stunden vor Trainingsbeginn keine Mahlzeit zu sich zu nehmen. |
| 9. |
Der Judoka hat sich freiwillig und ohne Aufforderung an der Sauberkeit des Dojos zu beteiligen. |
| 10. |
Der Judoka hat jederzeit mit jedem zu üben, der ihn dazu auffordert oder zugeteilt wird. Höflichkeit und gegenseitige Hilfe sind selbstverständlich. |
| 11. |
Der Judoka besitzt den Geist des Samurai, des Ritters, der seinen Gegner achtet. |
| 12. |
Das Training soll leise und konzentriert vor sich gehen. Konversationen über Nicht-Judo-Themen zeugen von Unverständnis des Geistes. Reden auf der Kampffläche ist streng verboten, das Kiai (Kampfschrei) ist erlaubt. |
| 13. |
Der Judoka hat die Anweisungen des Trainers / Lehrers zu befolgen. Dieses schließt jedoch nicht aus, dass die Anweisungen kritisch hinterfragt und mit dem Trainer / Lehrer diskutiert werden. |
| 14. |
Übt ein Judoka nicht oder folgt er den Unterweisungen des Trainers / Lehrers, so hat er sich korrekt am Mattenrand hinzusetzen. Liegen auf der Matte, Abstützen mit den Armen und ausgestreckten Beine sind im höchsten Grade gefährlich und schwere Verstöße gegen die Budo-Etikette. |
| 15. |
Wenn der Trainer / Lehrer am Trainingstag verhindert ist, übernimmt grundsätzlich der nächsthöchste anwesende Dan- oder Kyu-Grad das Training. All seine Anweisungen sind zu befolgen. |
| 16. |
Erfolge führen bei einem Judoka niemals zur Überheblichkeit oder Arroganz! |
| 17. |
Dem Judoka ist es strengstens untersagt, Judotechniken außerhalb des Dojo anzuwenden. Während des Trainings dürfen Judotechniken niemals leichtfertig oder mit Gewalt ausgeübt werden. |
| 18. |
Die Ausführung erlernter Judotechniken gegen Nicht-Judoka ist nur in äußerstem Notfall erlaubt (§ 227 BGB). |
| 19. |
Streitigkeiten, Schlägereien und sonstigem Handeln geht der Judoka aus dem Weg. |
| 20. |
Auch im Privatleben verhält sich der Judoka im Geist des Samurai, dass heißt bescheiden, gelassen und ritterlich. |
| 21. |
Verstößt der Judoka gegen einen oder mehrere Punkte der "Dojo-Ordnung" erhält er durch zeitweiligen Trainingsausschuss die Gelegenheit, über sich und sein Handeln nachzudenken. |
| 22. |
Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen die "Dojo-Ordnung" wird der Vereinsausschluss beantragt! |